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   BGH, 07.10.1954 - 3 StR 560/53   

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BGH, 07.10.1954 - 3 StR 560/53 (https://dejure.org/1954,1931)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1954 - 3 StR 560/53 (https://dejure.org/1954,1931)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1954 - 3 StR 560/53 (https://dejure.org/1954,1931)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 71 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Mönchengladbach, 03.09.2014 - 32 Ns 18/14

    Vorbereitungshandlung; Versuch; unmittelbares Ansetzen zum Gewahrsamsbruch

    Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Sache versteckt, die endgültige Erlangung aber noch mit Schwierigkeiten, wie z.B. dem Überklettern einer Mauer, verbunden ist (vgl. BGH, NJW 1955, 71; LG Potsdam, NStZ 2007, 336; Fischer , StGB, 60. Aufl., § 242 Rn. 19).
  • BGH, 15.03.2016 - 1 StR 605/15

    Strafverfahren wegen schweren Bandendiebstahls: Versuchsbeginn bei Mittäterschaft

    Anders als der Generalbundesanwalt es in seiner Antragsschrift vertritt, hält der Senat aber jedenfalls die Schwelle zum strafbaren Versuch für die Diebstahlstaten für überschritten: Ein gesondert verfolgter Mittäter hatte in einem Selbstbedienungsgeschäft hochwertige Waren in eine Tüte gesteckt und diese zumeist noch in einem anderen Bereich des Geschäfts zwischen Waren verborgen, wo sie absprachegemäß von den Angeklagten abgeholt werden sollten, wozu es jedoch dann nicht kam (vgl. hierzu RG, Urteil vom 9. Juli 1885 - Rep 1677/85, RGSt 12, 353, 355 f.; BGH, Urteile vom 7. Oktober 1954 - 3 StR 560/53, NJW 1955, 71 und vom 18. Dezember 1959 - 4 StR 499/59, JZ 1960, 447; Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 274; Urteil vom 27. Februar 1975 - 4 StR 310/74, NJW 1975, 1176, 1177; Beschluss vom 4. Mai 1984 - 2 StR 133/84; Vogel, LK StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 97, 100).
  • BGH, 24.01.1957 - 4 StR 558/56

    Rechtsmittel

    Unter Zugrundelegung dieser Erwägungen hat die Rechtsprechung vollendeten Diebstahl bereits dann bejaht, wenn der Täter die Gegenstände in Behältnisse gebracht hat, die zur Wegschaffung bestimmt waren (RGSt 12, 353: Erbsen waren zum Zwecke der Fortschaffung bereits in Säcke gefüllt und in der Scheune, getrennt von dem Vorrat, versteckt worden), und für diese weder besondere Vorbereitungen noch die Überwindung erheblicher Schwierigkeiten erforderlich sind (RGSt 66, 394 [396]; vgl auch BGH 3 StR 560/53 vom 7. Oktober 1954 = LM § 243 Abs. 1 Nr. 2 unter Nr. 9).
  • BGH, 25.01.1963 - 4 StR 440/62

    Verletzung des Verfahrensrechts durch die Mehrfachvertretung eines

    Die Aufhebung des fremden und die Begründung des eigenen Gewahrsams brauchen nicht unter allen Umständen seitlich zusammenzufallen (BGH 3 StR 560/53 vom 7. Oktober 1954 - LM Nr. 9 zu § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
  • BGH, 08.03.1956 - 3 StR 15/56

    Rechtsmittel

    Für die Täter waren also nach Niederlegung des Diebesgutes außerhalb des Zaunes - anders als im Falle BGH NJW 1955, 71 Nr. 14 - keine Hindernisse mehr zu überwinden.
  • BGH, 04.10.1955 - 5 StR 250/55

    Rechtsmittel

    Gewahrsam an den Sachen begründet hatten, als sie zur Fortschaffung noch eines der in § 243 StGB bezeichneten besonderen Hinderniesse überwinden mußten (so BGH LM Nr. 9 zu StGB § 243 Abs. 1 Nr. 2 = NJW 1955, 71 [hier nur Leitsatz]).
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